FAQs

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wer ist der Veranstalter des Wettbewerbs?

Der Wettbewerb 100 Beste Plakate Deutschland Österreich Schweiz wird seit dem Jahrgang 2001 vom 100 Beste Plakate e. V. ausgerichtet. Zuvor wurde der Wettbewerb, ausgeschrieben für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, vom Verband der Grafik-Designer getragen – und davor seit seinem Ursprung Mitte der 60er Jahre in der DDR vom Verband Bildender Künstler in Kooperation mit dem Ministerium für Kultur. Weitere Informationen zur Geschichte des Wettbewerbs in der Rubrik Über uns.

Wer ist teilnahmeberechtigt am Wettbewerb?

Teilnahmeberechtigt sind Plakatgestalter (Grafik-Designerinnen und -Designer, Grafik-Büros, Studierende, Werbe- und Kommunikations-Agenturen), Druckereien und Auftraggeber (Kunden) aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Wann erfolgt die Ausschreibung des Wettbewerbs?

Die Ausschreibung erfolgt am Ende jeden Kalenderjahres für den zurückliegenden Jahrgang, z. B. Ende 2024 für das Jahr 2024 (= »100 Beste Plakate 24 Deutschland Österreich Schweiz«). Die Details zum jeweils neuen Wettbewerb werden auf der Website, im Newsletter sowie bei facebook und Instagram publiziert.

Wann ist Registrierungsschluss zum Wettbewerb?

Registrierungsschluss ist Mitte Januar des dem Ausschreibungsjahrgang folgenden Jahres, als nächstes der 15. Januar 2025 für »100 Beste Plakate 24 Deutschland Österreich Schweiz«. Danach erfolgt die Zusendung der in der Vorauswahl bestätigten Plakatmotive gemäß Information an die Einreicher:innen für die Jurysitzung.

Ist die Teilnahme an Formalitäten gebunden? Wie kann ich einreichen?

Die Anmeldung/Registrierung inkl. upload der Motive für die Vorauswahl erfolgt online. Details und LogIn-Link siehe Teilnahme (Schaltung der Registrierungsseite am 16.12.2024), technische Einzelheiten zur Beschaffenheit der Abbildungsdaten für die online-Vorauswahl sind direkt im Registrierungsbereich definiert. Bei Erstanmeldung wird der Zugang zum personifizierten Account eingerichtet.
Teilnehmer:innen aus früheren Jahren melden sich mit der hinterlegten E-Mail-Adresse und einem neuen Passwort an. Zur Bestätigung wird ein Verifizierungscode an die E-Mail diese E-Mail-Adresse gesendet, der bei Erstanmeldung einzugeben ist. Im nächsten Schritt sind die hinterlegten Angaben auf Richtigkeit zu prüfen.

Alle Eingaben sowie der Status der Einreichung, der Bezahlung etc. sind stets im Account zu verfolgen. Der Zusendung der in der Vorauswahl bestätigten, für die Jurysitzung angeforderten Plakate ist das Einreichungsformular beizufügen, das nach erfolgter Online-Registrierung durch die Einreicherin/den Einreicher ausgedruckt wird. Der gesamte Vorgang der Registrierung und Einreichung von Plakaten wird durch Hinweise und schrittbezogene Hilfe-Texte unterstützt. Zu speziellen Fragen steht im Einreicher-Account eine eigene FAQ-Rubrik zur Verfügung. Falls etwas offenbleibt:

– Rückfragen zum technischen Ablauf der Registrierung (z. B. Probleme beim Ausfüllen von Feldern, verlegte oder vergessene Zugangsdaten etc.) per E-Mail an registrierung@100-beste-plakate.de (englischsprachiger Support)
– inhaltliche Fragen (Kategorien, Gebühren, Zulassungsbedingungen usw.) und Fragen zur Abrechnung und Bezahlung an Johanna Ellerhold, Projektleitung, +49 170 6300032, info@100-beste-plakate.de
– Assistenz bei inhaltlichen Fragen: Dr. Hermann Büchner, PR 100 beste Plakate, +49 30 9318104, presse@100-beste-plakate.de

Wie erhält man die Ausschreibung?

Die Ausschreibung wird auf der Website im PDF-Format zum Download bereitgestellt bzw. auf Anforderung (und an den bestehenden Verteiler) postalisch zugesandt. Zur Aufnahme in den Verteiler bitte die vollständige Anschrift per E-Mail an info@100-beste-plakate.de mitteilen. Bereits registrierte Einreicher:innen oder Interessent:innen erhalten die gedruckten Unterlagen durch Mailing jeweils zu Beginn des neuen Wettbewerbs.

Wer hat die aktuelle Ausschreibung gestaltet?

Drucksachen inkl. Jahrbuch und Web-Visuals für den neuen Jahrgang »100 Beste Plakate 24 Deutschland Österreich Schweiz« werden gestaltet von Tristesse, CH-Basel.

Wie viele Exemplare pro Plakat sind einzureichen?

Von jedem in der Vorauswahl bestätigten Plakat [bei Serien von jedem Einzelmotiv] ist 1 Exemplar der gedruckten Auflage einzureichen. Von Plakaten, die unter die 100 besten gewählt werden, sind 5 weitere Exemplare der gedruckten Auflage zur Verfügung zu stellen. Details dazu beinhaltet die jährliche Ausschreibung bzw. die Information an die Gewinner:innen nach dem finalen Juryentscheid.

Kann man Entwürfe, Digitaldrucke, Plots einreichen?

Reine Entwürfe sind zum Wettbewerb nicht zugelassen. Es sind Plakate der gedruckten Auflage zunächst in einem, danach in fünf weiteren Exemplaren bereitzustellen. Das drucktechnische Verfahren spielt dabei keine Rolle.

Gibt es Vorgaben zu Inhalt, Drucktechnik, Format?

Nein.

Ich verfüge nur noch über 1 (Beleg)Exemplar, was nun?

Das betreffende Plakat ist im Falle seiner Nominierung für die Auswahl der 100 Besten Plakate ggf. nachzudrucken.

Von meinem Plakat gibt es auch eine animierte Variante, kann ich diese mit hochladen?

in der ersten Runde (Anmeldung und Online-Vorauswahl) erfolgt kein Upload animierter Fassungen. Sofern für Finalrunden-Plakate animierte Versionen existieren, können diese für die Einbeziehung in die Bewertung durch die Jury in der finalen Sitzung ergänzend durch upload im Account bereitgestellt werden.

Von meinem Plakat gibt es NUR eine animierte Variante, kann ich damit am Wettbewerb teilnehmen?

Nein.

Ist die Teilnahme kostenpflichtig?

Ja: ab 50 Euro (abhängig von der Anzahl der Plakate pro Einreicher). Studierende und Mitglieder des 100 Beste Plakate e. V. erhalten einen Rabatt von 50%. Details in den jährlichen Teilnahme-Bedingungen (Ausschreibung). Die Entrichtung der Gebühren wird mit der Anerkennung der Teilnahme-Konditionen gemäß Ausschreibung bei der Registrierung der Plakate fällig. Da sich der Wettbewerb aus den Gebühren aller Einreichungen finanziert, erfolgt keine etwaige Rückerstattung der Gebühren für Plakate, die seitens der Jury nicht für die Finalrunde nominiert werden.

Wohin fließen die Einnahmen?

Sie werden zur Ausrichtung des Wettbewerbs mit den Schwerpunkten Buchpublikation und Ausstellungen verwendet. Vorstand und jährliche Jury arbeiten ehrenamtlich.

Wie ist die Gebühr zu entrichten?

Die Gebühr ist vorab zeitgleich mit der Registrierung zu entrichten und stellt eine Voraussetzung der Teilnahme dar. Details (Zahlungsmöglichkeiten im einzelnen) sind im Teilnehmer-Account ersichtlich.

Was bedeuten die Kategorien?

Seit dem Jahrgang 100 Beste Plakate 10 Deutschland Österreich Schweiz gilt eine Einreichungs-Kategorisierung. Die Praxis zeigt, dass Anforderung und Zielsetzung bei Plakaten höchst unterschiedlich sein können. Um hier etwas Klarheit zu schaffen, wird eine Gliederung der Einreichungen entsprechend den nachfolgend aufgeführten Kategorien vorgenommen. Die Entscheidung für eine der drei Kategorien ist im Prozess der Anmeldung/Registrierung pro Plakat bzw. Plakatserie erforderlich. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kategorie ist nicht ausschlaggebend für die plakatgestalterische Bewertung durch die Jury. Die Anzahl der Auszeichnungen pro Kategorie ist nicht vorab festgelegt.
A – Plakate im Auftrag.
B – Plakate im Eigenauftrag
C – Plakate Studierender, realisiert mit schulischer Begleitung
Für Gewinner-Plakate werden die Angaben in Buch und Ausstellungen als Orientierungshilfe publiziert.

Ich bin Student:in – kann ich teilnehmen?

Ja.

Gibt es Besonderheiten für Studierende?

Ja: sie zahlen die Hälfte der Teilnahme-Gebühren.
Ausschlaggebend ist der Status zum Zeitpunkt der Teilnahme, nicht der Zeitpunkt der Entstehung des Plakats.

Kann zusätzlich der Mengenrabatt (z. B. durch Gruppen-Einreichung von Studierenden) geltend gemacht werden?

Nein. Studentische Projektarbeiten sind von den Gestalter:innen individuell einzureichen.
Möglich ist eine ›Sammeleinreichung‹ durch die Bildungseinrichtung bzw. Lehrkraft, jedoch kommt der 50%-Rabatt für Studierende dann nicht zur Anwendung (sondern ›nur‹ der Mengenrabatt).

Was gilt als Serie? Welche Gebühren fallen an?

Als Plakat-Serie im Sinne der Ausschreibung gelten mehrere Einzelplakate, die im direkten gestalterischen und inhaltlichen Zusammenhang stehen (gleiches Thema, gleiche Bildmotive etc.) Hinsichtlich der Teilnahmegebühren wird 1 Serie wie 1 Plakat behandelt. Die Anzahl der Einzelplakate pro Serie ist nicht limitiert, beträgt im Sinne der Gebühr aber max. 5. Umfasst eine Serie mehr Plakate, errechnet sich die Gebühr in der entsprechenden Stückelung angefangener 5 Plakate.
Studentische Projektarbeiten unterschiedlicher Gestalter zu einem Thema oder Motto sind keine Serie im Sinne dieses Wettbewerbs, sie sind grundsätzlich als Einzelplakate einzureichen. Serien werden durch die Jury primär also solche behandelt, allerdings besteht die Möglichkeit der Selektion einzelner Serien-Plakate im Falle der Nominierung unter die 100 Besten Plakate, z. B. bei größeren Serien oder wenn die Gestaltung einzelner Plakate einer Serie die Jury nicht zu überzeugen vermag.

Das Plakat ist Ergebnis von Teamwork: wer kann einreichen und wie werden die Beteiligten erfasst?

Die Einreichung muss von einer/m der Gestalter:innen vorgenommen werden, Felder zur Eintragung von Mitgestalter:innen sind pro Plakat/Plakatserie vorgesehen. Da die Jurierung anonymisiert erfolgt, sind Autorenschaft und Mitgestalter:innen vorerst ohne Belang. Bei Auswahl unter die 100 Besten Plakate werden dann alle Angaben, darunter die zu Mitgestalter:innen und deren Anteil an der Gestaltung für Publikation und Ausstellungscredits detailliert individuell abgeglichen.

Wozu werden meine Angaben verwendet?

Angaben zu den Einreichungen (Plakate und Plakatserien) werden in erforderlichem Umfang abgefragt und gespeichert, wie es für Jahrbuch und Ausstellungen benötigt wird (Gestalter, Auftraggeber, Druckerei, technische Angaben).
Für die Abwicklung der Einreichung werden des weiteren die zur Rechnungserstellung, persönlicher Zuordnung und Statistik des Veranstalters erforderlichen Daten abgefragt und gespeichert (Name, Anschrift).
Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, wobei plakat- und gestalterbezogene Angaben für Gewinnerplakate später für Jahrbuch und Ausstellungen Verwendung finden.
Im Registrierungstool erfolgt kein Tracking. Es werden keine Cookies verwendet, mit Ausnahme eines Stripe-Cookies im Bezahlvorgang, das nach der Anmeldung für Betrugsprävention erforderlich ist.
Eine Löschung des Benutzerkontos einschließlich der persönlichen Angaben ist hier im Teilnehmer-Account möglich. Zu beachten ist, dass die früheren und aktuellen Einsendungen nicht gelöscht werden.

In welcher Form sind die Plakate für die finale Jurysitzung einzureichen?

Es ist pro Plakat (bei Serien pro Einzelplakat) 1 Exemplar der gedruckten Auflage einzuschicken. Für vorausgewählte Plakate oder Plakatserien, die das Format Doppel A0 oder Citylight (CLP) überschreiten (z. B. 18/1 Großflächen) sind die Plakatmotive als PDF einzusenden, die in der Jurysitzung digital präsentiert werden. Im Falle der Nominierung solcher ›Übermaß‹-Motive sind 5 Original-Drucke oder Zwischengrößen nach Absprache nachzureichen. Originalplakate sind unkaschiert, nicht laminiert oder anderweitig aufbereitet, vorzugsweise in Plakat-Rollen oder auch eckigen -Hülsen aus Pappe, ggf. auch flach verpackt, einzuschicken.
Anmerkung zum Format F12: da dieses physisch aus drei F4-Plakaten besteht, sind diese als Originalplakate einzusenden.

Wohin sind die Plakate zu senden?

Die Zusendung ist auf Kosten und Risiko des Absenders an die Anschrift vorzunehmen, die den Finalist:innen nach der Online-Jury und den Gewinner:innen nach der finalen Jurysitzung mitgeteilt bzw. im Einreicheraccount angegeben wird.

Was ist bei Sendungen zu beachten, die nicht in der BRD aufgegeben werden?

Bei Einsendungen aus Österreich gibt es keine Besonderheiten zu beachten.
Bzgl. der Zusendungen aus der Schweiz sind die seit Juli 2021 gültigen Regelungen (Wegfall der Freigrenze von 22 €) zu beachten. Es entstehen seither leider grundsätzlich Einfuhrsteuer-Gebühren, die der Veranstalter auf die Einreicher:innen umlegen kann. Genaue Hinweise erhalten die Finalist:innen bzw. Gewinner:innen per Mailing. An günstigeren Regelungen wird aktuell gearbeitet.

Wer beurteilt die eingereichten Plakate?

Die Auswahl der 100 Besten Plakate des Jahres nimmt eine internationale Jury vor, die jährlich mit wechselnder Zusammensetzung vom Vorstand des 100 Beste Plakate e. V. berufen wird. Jurymitglieder sowie deren Ateliers und Agenturen können nicht am Wettbewerb teilnehmen, jedoch eine Kurzbiografie mit Bild und zwei Plakatmotive zur Verfügung stellen, die als eigenständiges Segment neben den Siegerplakaten des Wettbewerbs in das Jahrbuch aufgenommen werden.
In der Jury 100BP24 arbeiten mit:
Adeline Mollard, CH Zürich
Anouk Rehorek, Studio Anouk Rehorek, A Wien
Hans Günter Schmitz, schmitz Visuelle Kommunikation, D Wuppertal
Stephanie Specht, Specht Studio, BE Antwerpen
Jonas Manuel Wandeler, Atlas Studio, CH Zürich

Welche Kriterien zur Beurteilung werden angewandt?

Maßstab der Beurteilung sind die eingereichten Plakate, die nach den anerkannten Kriterien des Grafik-Designs in einem Auswahl- und Diskussionsprozess durch die Jury eingeschätzt werden.

Gibt es Einzel-Begründungen zu Entscheidungen?

Nein. – Die Entscheidung äußert sich allein in der am Ende der Jury-Handlung vorliegenden Auswahl der 100 Besten Plakate des Jahres.

Gibt es einen oder mehrere spezielle Preis(e)? Ist die Auszeichnung finanziell dotiert?

Nein. Als gleichberechtigte Preisträger:innen gelten alle Verfasser:innen der für die Auswahl nominierten Plakate.

Was passiert mit den nicht ausgewählten Plakaten?

Die nicht ausgewählten Plakate verbleiben zur freien Verfügung des Veranstalters.

Ist eine Rücksendung oder Abholung von Plakaten möglich?

Eine Rücksendung oder Abholung ist aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht möglich.

Was passiert mit den Plakaten, die es unter die 100 Besten schaffen?

Die Gewinner-Plakate werden in den Ergebnis-Ausstellungen gezeigt und im Jahrbuch veröffentlicht. Aktuelle Informationen dazu in den Rubriken News und Ausstellungen des laufenden Wettbewerbs. Alle Gewinner-Units werden bei Instagram vorgestellt.

Wann und wo findet die nächste Ausstellung statt?

Ausstellungen zum aktuellen Jahrgang finden an verschiedenen Orten statt, die Auftakt-Ausstellung zum ab Mitte Juni in Berlin, um anschließend zu tournieren, Einzelheiten des Ausstellungsplans werden auf der Website veröffentlicht und in den SM-Kanälen angekündigt.

Gibt es eine Publikation zur Ausstellung?

Es erscheint das Jahrbuch mit den Abbildungen aller 100 Besten Plakate, mit Kontaktinformationen zu den Gewinner:innen, Vorstellung der Jury und weiteren Beiträgen bei Slanted Publishers, Karlsruhe.

Wer erhält wie viele Belegexemplare? Wo erhalten Interessenten die Publikation?

Die Vergabe-Kriterien an Gewinner:innen (Gratis-Belegexemplare) werden in der jährlichen Ausschreibung  im Detail geregelt. Die Publikation kann direkt vom Veranstalter und über den Buchhandel bezogen werden.
Für das Jahrbuch 100 Beste Plakate 15 (erschienen im Eigenverlag) wenden sich Buchhändler und Grossisten bitte an 100BPBOOKS.

Kann ich die im Buchhandel nicht mehr lieferbare Jahrbücher beim Veranstalter kaufen?

Ja, einige der zurückliegenden Jahrgangsbücher sind direkt beim Veranstalter überwiegend zu Sonderpreisen zu erwerben.

Ist die Teilnahme am Wettbewerb an die Mitgliedschaft im 100 Beste Plakate e. V. gebunden?

Nein. Allerdings erhalten Mitglieder vergünstigte Teilnahme-Bedingungen am Wettbewerb. Die Registrierung der Mitgliedschaft ist ebenfalls online (im Prozess der Anmeldung der Plakate) oder jederzeit formlos möglich.

Kann ich beim Veranstalter prämierte Plakate käuflich erwerben?

Nein. Dazu sind die jeweilige Gestalter:innen direkt zu kontaktieren. Kontaktangaben finden sich im Buch zur Ausstellung und in der jeweiligen Übersicht der Gewinner:innen. Bei Problemen mit der Kontaktaufnahme eines Kaufinteressenten mit der/m betreffenden Gestalter:in ist der Veranstalter auch gern behilflich.

Ist eine Übernahme der kompletten Ausstellung möglich?

Prinzipiell ja. Vorrang haben in der zeitlichen Planung allerdings die festen Ausstellungsorte in D, A und CH. Die Anfrage zur Übernahme einer kompletten Jahresausstellung ist direkt an den Veranstalter zu richten, vorzugsweise per E-Mail. Die zeitlichen und finanziellen Konditionen werden dann in Einzelabsprache definiert.

Wie lange gibt es diesen Wettbewerb schon?

Den Wettbewerb in der heutigen Form gibt es seit dem Jahrgang 2002. Zuvor wurde der Wettbewerb, ausgeschrieben für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, vom Verband der Grafik-Designer getragen – und davor seit seinem Ursprung Mitte der 60er Jahre in der DDR vom Verband Bildender Künstler in Kooperation mit dem Ministerium für Kultur. Weitere Informationen zur Geschichte des Wettbewerbs in der Rubrik Über uns.